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Ein tragbarer Handfeuerlöscher ist ein sogenanntes "Kleinlöschgerät" und dient der "ersten Löschhilfe".

Die erste Löschhilfe, soll grundsätzlich durch jede Person durchgeführt werden können, auch wenn diese nicht

unterwiesen wurde.

Ein rot ausgeführter Handfeuerlöscher muss in Österreich der ÖNORM EN3 unterliegen und gewisse Kriterien erfüllen.

Dazu gehört zum Beispiel unter anderem die Angabe der Brandklassen, bei welchen der Feuerlöscher eingesetzt werden

kann, sowie eine Bedienungsanleitung in Bild und/oder Schrift.

Tragbare Handfeuerlöscher sind teilweise in öffentlichen Bereichen wie Stiegenhäuser, oder in Betrieben bzw.

Technikräumen gesetzlich vorgeschrieben. Um im eigenen Wohnbereich optimal vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich

beim ortsansässigen Brandschutzfachhändler zu erkundigen und einen Handfeuerlöscher für den Wohnbereich,

oder aber auch einen Kfz-Handfeuerlöscher zu erwerben.

HANDHABUNG TRAGBARER FEUERLÖSCHER

weitere Informationen zum Thema Feuerlöscher (Arten, Kosten etc.) finden Sie auf der Informationswebsite www.feuerlöscher.at

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